Registrierung der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Damit wird sichergestellt, dass im Notfall die bevollmächtigte Person informiert wird.
Für die Registrierung der Vollmacht fallen einmalige Gebühren an. Die Grundgebühr beträgt derzeit 18,50 € und erhöht sich für jede weitere bevollmächtigte Person um 3,00 €.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gerne weiter.