Patientenverfügung
Abzugrenzen von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung ist die Patientenverfügung. In ihr wird Ihr Willen über eine ärztliche Behandlung geregelt. Durch die Patientenverfügung geben Sie bereits heute entweder eine Einwilligung oder gerade keine Einwilligung für medizinische Maßnahmen, die bei schwerer Krankheit oder einem schlimmen Unfall erforderlich werden und Sie ihre Behandlungswünsche nicht mehr äußern können.
Eine eindeutig formulierte Patientenverfügung bindet den Arzt. Daher sollte die Patientenverfügung zeitnah und konkret auf die Krankheit bezogen formuliert sein. Außerdem ist es sinnvoll, die Patientenverfügung in gewissen Abständen zu aktualisieren.