Die Höhe des Pflichtteils
Die Höhe des Pflichtteils ist von zwei Größen abhängig,
- der Pflichtteilsquote und
- dem Wert des Nachlasses
Die Pflichtteilsquote orientiert sich am gesetzlichen Erbteil. Es ist daher zu ermitteln, welcher Erbteil Ihnen zugestanden hätte, wenn Sie nicht enterbt worden wären. Hiervon die Hälfte ergibt die Pflichtteilsquote.
Zur Ermittlung des Erbteils sind daher die Kenntnis über die Verwandtschaftsverhältnisse des Erblassers und sein Familienstand notwendig. Der Geldwert des Nachlasses ergibt sich, indem man sämtliche Aktiva und Passiva saldiert.
Zu den Aktiva gehören alle Vermögenswerte des Erblassers, wie Wertpapierdepots, Grundstücke, Unternehmen, Kunstgegenstände usw.
Zu den Passiva zählen die Schulden, mit denen der Nachlass im Todeszeitpunkt des Erblassers belastet war, genauso wie die Verbindlichkeiten, die erst durch den Todesfall notwendig wurden, also insbesondere Beerdigungskosten.
Das Nachlassverzeichnis ist eine Übersicht, in welchem der Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers genau und vollständig enthalten sein muss. In diesem Nachlassverzeichnis sind sämtliche Aktiva und Passiva eines Nachlasses aufzunehmen.
Zu den Aktiva zählen insbesondere
- Immobilien,
- Kontokorrent- und Sparkonten,
- Bargeldbestände,
- Bankdepots,
- Wertpapiere,
- Kunstgegenstände sowie
- Gesellschaftsbeteiligungen.
Zu den Passiva zählen die
- Schulden des Erblassers und
- die durch den Erbfall entstandenen Kosten (z.B. Bestattungskosten).